Bilanz der Soforthilfe für vom Juni-Hochwasser betroffene Zwickauer




Bilanz der Soforthilfe für vom Juni-Hochwasser betroffene Zwickauer 


Einen Monat nach dem Juni-Hochwasser und der anschließend vom Freistaat Sachsen und der Stadt Zwickau bereitgestellten Soforthilfe für vom Hochwasser Geschädigte zieht die Stadt nach Abschluss der Zahlungen nun Bilanz.

Insgesamt gingen 641 Anträge auf Gewährung von Soforthilfe ein, von denen 41 geschäftlicher und 600 privater Art waren. Von letzteren erfüllten lediglich 25 Haushalte/Personen die Anspruchsvoraussetzungen zur Soforthilfe des Freistaates Sachsen. Dem großen Rest von 575 Antragstellern, deren Schäden in überfluteten Kellern lagen, konnte mit der zusätzlich und kurzfristig bereitgestellten Soforthilfe der Stadt Zwickau geholfen werden. 

Die eingegangenen Anträge wurden auf Plausibilität geprüft. In Zweifelsfällen erfolgten Vor-Ort-Begehungen. Bedauerlicherweise gab es auch 10 Anträge von Unternehmen und 19 von Privathaushalten, bei denen sich herausstellte, dass keine Schäden vorlagen. 

Ausgezahlt wurden 21.550 EUR Soforthilfe des Landes für betroffene Einwohner, 46.500 EUR Soforthilfe des Landes für betroffene Unternehmen und 395.000 EUR als freiwillige Leistung der Stadt. Bei Soforthilfe für Wohnungen und Unternehmen bleibt im städtischen Haushalt nichts übrig, da hier Landesmittel weitergereicht werden.

Von den durch die Stadt bereitgestellten Mitteln von 500 TEUR, die nicht verwendet werden, verbleibt der Rest im Haushalt. 

Grundlage für die Gewährung auf Soforthilfe für vom Juni-Hochwasser betroffene Einwohner war der Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Finanzen zur Gewährung von Soforthilfe. Da sich diese auf überfluteten und selbstgenutzten Wohnraum beschränkte, beschloss der Stadtrat der Stadt Zwickau darüber hinaus, denjenigen Zwickauern Soforthilfe zu gewähren, die Schäden durch überflutete Kellerräume erlitten. Diese Entscheidung traf der Stadtrat einstimmig in einer Sondersitzung kurz nach dem Hochwasserwochenende Anfang Juni. Mit dieser freiwilligen Leistung erweiterte Zwickau den Kreis der möglichen Empfänger. 

Quelle: Presse- und Oberbürgermeisterbüro Stadtverwaltung Zwickau


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Landesdirektion Sachsen genehmigt Doppelhaushalt des Erzgebirgskreises für 2013 und 2014




Landesdirektion Sachsen genehmigt Doppelhaushalt des Erzgebirgskreises für 2013 und 2014 


Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 15. Mai 2013 den Doppelhaushalt des Erzgebirgskreises für 2013 und 2014 mit Gesamtaufwendungen von 414,67 Mio. EUR in 2013 und 415,88 Mio. EUR in 2014 genehmigt. 

Der Doppelhaushalt des Erzgebirgskreises ist sowohl für 2013 als auch für 2014  ausgeglichen. Entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung kann unter Berücksichtigung der bis 2016 erwarteten Überschüsse aus den laufenden Ergebnissen der Haushaltsausgleich auch weitergehend im aktuellen Finanzplanungszeitraum bis 2017 erreicht werden. Die Liquidität des Landkreises ist ebenfalls im gesamten betrachteten Finanzplanungszeitraum bis 2017 gewährleistet. Damit ist die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises im aktuellen Planungszeitraum sichergestellt. 

Angesichts dessen konnte auch die seitens des Landkreises Erzgebirgskreis für das Jahr 2014 vorgesehene Kreditaufnahme für Investitionen in Höhe von 15 Mio. EUR genehmigt werden. 

Der Landkreis Erzgebirgskreis wurde vor dem Hintergrund des allgemeinen Planänderungsrisikos lediglich beauflagt, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich die für die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit maßgeblichen Daten bis 2017 gegenüber dem Doppelhaushalt für 2013 und 2014 nicht verschlechtern.


Quelle: Landesdirektion Sachsen


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Fördermittel zur Verbesserung der Durchgängigkeit der sächsischen Fließgewässer bewilligt




Fördermittel zur Verbesserung der Durchgängigkeit der sächsischen Fließgewässer bewilligt


Landesdirektion Sachsen unterstützt Bauvorhaben mit  200.000 EUR

Zur Verbesserung der Durchgängigkeit der sächsischen Fließgewässer hat die Landesdirektion Sachsen der Firma WKA Großbauchlitz GmbH & Co. KG Fördermittel in Höhe von 200.000 Euro bewilligt.  

Die aus Mitteln des Freistaates Sachsen stammende Finanzhilfe wird für die Errichtung einer Fischaufstiegsanlage und eines Fischabstiegs am Wehr der Wasserkraftanlage Döbeln, OT Großbauchlitz an der Freiberger Mulde verwendet. Der Wasserkraftbetreiber bringt für das Vorhaben 100.000 Euro Eigenmittel auf.

Das Vorhaben steht in Übereinstimmung mit den Zielen des Gewässerdurchgängigkeitsprogramms des Freistaates Sachsen und den Anforderungen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zur Erreichung eines guten ökologischen Zustandes der Freiberger Mulde.


Das Bauvorhaben soll im Herbst 2013 abgeschlossen werden.


Quelle: Landesdirektion Sachsen


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Altes Gaswerk in Lengenfeld kann beseitigt werden Landesdirektion Sachsen bewilligt Zuwendung in Höhe von 363.336 EUR

Altes Gaswerk in Lengenfeld kann beseitigt werden 
Landesdirektion Sachsen bewilligt Zuwendung in Höhe von 363.336 EUR

Die Landesdirektion Sachsen hat der Stadt Lengenfeld für das Projekt „Rückbau und Revitalisierung des Alten Gaswerkes, Zwickauer Straße 27 in 08485 Lengenfeld“ eine Zuwendung in Höhe von 363.336,75 EUR bewilligt. Der Zuwendung liegen zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von 403.707,50 EUR zugrunde. Der Fördersatz beträgt 90%. Der kommunale Eigenanteil der Stadt Lengenfeld beläuft sich somit auf 40.370,75 EUR. 

Die Fördermittel werden durch den Freistaat Sachsen im Rahmen des Förderprogramms gemäß VwV Brachflächenrevitalisierung vom 10. Februar 2009 bereitgestellt. Die bewilligte Zuwendung kann im Jahr 2013 abgerufen werden.

Das im Eigentum der Stadt Lengenfeld befindliche „Alte Gaswerk“ wurde als städtische Versorgungseinrichtung ab dem Jahr 1869 erbaut, 1870 in Betrieb genommen und bis 1902 um weitere Gasometer erweitert. Im Jahr 1940 wurde das Gaswerk außer Betrieb genommen, nachdem durch die Kommune wirtschaftlichere Versorgungsquellen für den Energierohstoff erschlossen wurden. Danach nutzte die Stadt die baulichen Anlagen noch für Zwecke des Eigenbedarfs, als Bauhof und Lager. 

Die oberirdische, von massivem Zerfall bedrohte Bausubstanz besteht aus einem zweistöckigen Verwaltungsgebäude und zahlreichen für technische Zwecke verwendeten Nebengebäuden. Im Rahmen der jetzt bewilligten Brachflächenrevitalisierungsmaßnahme sollen in einem ersten Bauabschnitt im südlichen Grundstücksteil alle oberirdischen Gebäude und Anlagen beseitigt und das Gelände hergerichtet werden. Der nördliche Grundstücksteil mit den dort noch befindlichen unterirdischen Anlagen, Gruben und kontaminierten Böden soll in einem späteren zweiten Bauabschnitt über ein spezielles Fachförderprogramm bereinigt und revitalisiert werden. 

Nach Fertigstellung des gesamten Vorhabens will die Stadt Lengenfeld das Grundstück als eine öffentlich nutzbare Freizeit- und Parkfläche gestalten.


Quelle: Landesdirektion Sachsen


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Weiterer Abschnitt des Chemnitztalradweges genehmigt Landesdirektion Sachsen erlässt Planfeststellungsbeschluss




Weiterer Abschnitt des Chemnitztalradweges genehmigt


Landesdirektion Sachsen erlässt Planfeststellungsbeschluss 

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 18. April 2013 hat die Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz den Bau des Chemnitztalradweges im Bauabschnitt 4.1 von der Heinersdorfer Straße im Chemnitzer Stadtteil Borna-Heinersdorf bis zur Unteren Hauptstraße in der Chemnitzer Ortschaft Wittgensdorf genehmigt.

Mit diesem Bauabschnitt des Chemnitztalradweges wird der Lückenschluss zwischen dem bereits bestehenden bzw. dem in Planung befindlichen Wegabschnitt des Chemnitztalradweges hergestellt. Nachdem bereits mehrere Abschnitte des Chemnitztalradweges innerhalb des Stadtgebietes realisiert sind, ist dieser Abschnitt die Weiterführung des Chemnitztalradweges in Richtung der nördlichen Stadtgrenze.

Die Baustrecke verläuft durchgängig auf der ehemaligen und zwischenzeitlich zurück gebauten Bahntrasse Chemnitz-Wechselburg. Im Verlauf des Streckenabschnittes liegen zwei Brückenbauwerke, die weiter genutzt werden. Der Brückenoberbau wird an die Radwegnutzung angepasst. 

Der Weg wird als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgewiesen. Die Baustrecke hat eine Länge von 1,711 km. 

Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz wird demnächst in Chemnitz ausgelegt.


Quelle: Landesdirektion Sachsen

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Zehn Millionen für den Freiberger Nachwuchs Stadt Freiberg baut Kapazitäten in Kitas und Schulen weiter aus




Zehn Millionen für den Freiberger Nachwuchs     

                                                                                     
                       

Stadt Freiberg baut Kapazitäten in Kitas und Schulen weiter aus

Immer mehr Kinder werden in Freiberg geboren. Die Zahlen der Neugeborenen sind eindeutig: Seit 2006 geht es stetig bergan. 2012 sind mit 400 Kindern so viele Neu-Freiberger geboren worden, wie schon seit zehn Jahren nicht mehr. Die Stadt Freiberg reagiert auf diesen positiven Trend seit Jahren:
mit immer mehr Kita-Plätzen und größeren Schulkapazitäten. Doch trotz aller bisherigen Maßnahmen „sind weitere notwendig“, weiß Bürgermeister Sven Krüger.

So werden noch in diesem Jahr die Ersatzneubauten für die Kita „Naturkindergarten“ am Seilerberg und für die Kita „Sonnenschein“ in Kleinwaltersdorf entstehen, womit ab 2014 ein verbessertes Krippenplatzangebot als bisher erreicht wird: 569 Plätze stehen dann zur Verfügung (2011: 452; 2012: 550).

Auch die bislang ungenutzte Gebäudehälfte des Montessori-Kinderhauses auf der Ziolkowskistraße 2 soll ausgebaut werden und es wird eine Kindertagesstätte verbunden mit einem Ersatzneubau der Grundschule Agricola am jetzigen Standort geplant. Baubeginn könnte hier 2016 sein.

Außerdem werden vorhandene Raumkapazitäten geprüft, um ggf. zusätzliche Betreuungsplätze einzurichten. Und: Die Platzvergabe in den Kindertagesstätten wird völlig neu strukturiert, um Nichtbelegungen in Überbrückungszeiten zu verhindern.

Ebenso konsequent geht die Stadtverwaltung die Sicherung der Schulkapazitäten an: Es werden nicht nur die Schulbezirke optimiert, sondern auch Schulen saniert bzw. neu gebaut, wie die Böhme- und die Agricola-Grundschule oder die Mittelschule „Papst von Ohain“, in der mit der brandschutztechnischen Ertüchtigung alle Klassenräume uneingeschränkt belegt werden könnten.

Für diese und weitere Maßnahmen wird die Stadtverwaltung innerhalb der nächsten fünf Jahre etwa zehn Millionen Euro investieren.
In den folgenden Jahren werden sich die Geburtenstarken Jahrgänge

        2007: 332  Kinder
        2008: 357 Kinder
        2010: 359 Kinder
        2011: 377 Kinder
        2012: 400 Kinder

im Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen und den Schulkapazitäten deutlich
auswirken: Der Nachwuchs im Alter zwischen 3 und 6,5 Jahren hat sich im Schuljahr 2012/13 gegenüber dem Vorjahr 2011/12 um 3,5 Prozent erhöht.
Erwartet wird ein weiterer Anstieg bis zum Schuljahr 2018/19.

Im Alter von 6,5 bis 10,5 Jahren wird von gegenwärtig 1.209 Freiberger Kindern im Grundschulalter ein Anstieg um mehr als 350 auf 1.569 Kinder bis zum Schuljahr 2018/19 erwartet, eine Steigerung von fast einem Drittel.

Die Stadt Freiberg bietet für die Kinderbetreuung gegenwärtig Betreuungsplätze in 29 Kindertagesstätten an und finanziert zusätzlich gemäß § 3 Abs. 3 SächsKitaG (Wahlrecht für die Kommune) alternativ im Krippenbereich auch die Betreuung bei 17 Tagesmüttern.

Das Betreuungsangebot wurde seit 2011 durch umfangreiche Investitionen wie z. B. in die Kindertagesstätten Winklerstraße 10, Franz-Kögler-Ring 137 sowie Albert-Funk-Straße 7 ausgebaut. Bis Mitte vergangenen Jahres konnten so 212 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Bis Ende dieses Jahres wird mit den Ersatzneubauten Naturkindergarten Glück-Auf-Straße auf dem Seilerberg und KiTa Kleinwaltersdorf das Betreuungsangebot noch weiter verbessert. Die Stadt Freiberg verfügt dann über 569 Plätze. Das entspricht zum Zeitpunkt der Fertigstellung etwa 82 Prozent der vorzuhaltenden Plätze.

Werden nur die Kinder im betreuungsrelevanten Krippenalter zwischen einem und drei Jahren in der Berechnung berücksichtigt, ergibt sich gegenwärtig für Freiberg ein Versorgungsgrad von über 80 Prozent. Im Hortbereich liegt die Auslastung bei über 90 Prozent und in den Kindertagesstätten bei über 100 Prozent.

„Doch trotz unserer zahlreichen Investitionen in den vergangenen Jahren steht unser bereits sehr gutes Angebot durch die hohen Geburtenzahlen und die Prognosen für die Geburtenentwicklung hinter den Erfordernissen zurück“, weiß Bürgermeister Sven Krüger.

Gegenwärtig besteht für jedes Kind ab dem 3. Lebensjahr bis Schuleintritt nach § 24 SGB VIII der Rechtsanspruch auf Besuch einer Tageseinrichtung.
Für diese Altersgruppe ist ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung zu stellen.

Ab dem 01. August 2013 gewährt der Gesetzgeber nach § 24 Abs. 2 SGB VIII auch für Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr einen individuellen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflege.

„Um diesen künftigen Anspruch sicher zu stellen, reicht das derzeitige Angebot an Betreuungsplätzen in Freiberg trotz der Erhöhung im Zeitraum
2008 bis 2014 um 282 Krippenplätze noch nicht aus. Das heute vergleichsweise gute Angebot von Kindertagesstätten in Freiberg muss sich der weiteren Bevölkerungsentwicklung anpassen. So sollen bis 2014 noch mindestens 40 weitere Plätze entstehen.

Auch bei den Grundschülern sieht die Entwicklung ähnlich aus: Durch die geburtenstarken Jahrgänge wird sich die Zahl der Grundschüler noch bis zum Schuljahr 2019/20 erhöhen. Erst dann ist ggf. mit einem Rückgang zu rechnen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass es mit Beginn des Schuljahres 2019/20 in Freiberg etwa 1.450 Schüler die Grundschulen sein werden, zu Beginn des laufenden Schuljahres waren es nur knapp über 900.


Quelle: Stadtverwaltung Freiberg


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Straßenausbau in Markneukirchen kann beginnen





Straßenausbau in Markneukirchen kann beginnen


Zuwendung in Höhe von 111.560 EUR durch die Landesdirektion Sachsen bewilligt 

Der Stadt Markneukirchen wurde gemäß Antrag vom 11. Januar 2013 durch die Landesdirektion Sachsen, Dienstsitz Chemnitz, mit Zuwendungsbescheid vom 5. März 2013 eine Zuwendung in Höhe von 111.560 EUR aus dem Förderprogramm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für das Vorhaben „Ausbau Marktgäßchen in Markneukirchen“ bewilligt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 
148.750 EUR. Der Bewilligung liegt ein Fördersatz von 75 % zu Grunde.

Das Vorhaben wird im Jahr 2013 durchgeführt.

Mit der Maßnahme erfolgt der Straßenausbau einer Erschließungsstraße für gewerbliche Unternehmen. Durch den Ausbau der Straße soll die Erreichbarkeit der ansässigen und anliegenden Unternehmen verbessert werden, da sich der Ausbauabschnitt in einem schlechten substanziellen Zustand befindet. Die Erschließungsleistungen umfassen den Straßenausbau in einer Länge von 140 m einschl. Straßenentwässerungsanlagen (Einläufe, Borde) sowie die Errichtung von Beleuchtungsanlagen.

Von der Straßenbaumaßnahme profitieren 3 Unternehmen.  


Quelle: Landesdirektion Sachsen


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Stadt Waldheim erhält zur Förderung der freiwilligen Eingliederung von Ortsteilen der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf in die Stadt Waldheim 611.000 EUR




Stadt Waldheim erhält zur Förderung der freiwilligen Eingliederung von Ortsteilen der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf in die Stadt Waldheim 611.000 EUR 


Zuwendung wird in Infrastrukturmaßnahmen investiert  

Zur Förderung der freiwilligen Eingliederung von Ortsteilen der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf in die Stadt Waldheim hat die Landesdirektion Sachsen der Stadt Waldheim auf der Grundlage des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes eine Bedarfszuweisung in Höhe von 611.000 EUR bewilligt.

Die Verwendungsmöglichkeit der nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz bewilligten Bedarfszuweisung erstreckt sich auf das gesamte ab dem 1. Januar 2013 gegebene Stadtgebiet der Stadt Waldheim und ist nicht auf einen Ortsteil beschränkt. 

Entsprechend der am 14. November 2012 unterzeichneten Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf und der Stadt Waldheim sollen 100 % der – auf die Bürger der eingemeindeten Ortsteile bezogenen – Zuwendungen u.a. für folgende Investitionsvorhaben auf dem Gebiet der einzugliedernden Ortsteile der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf eingesetzt werden: 

–       Feuerwehr (Umstellung der Funktechnik)

–       Kindertagesstätte „Wirbelwind“ Knobelsdorf – Sanierung Außenfassaden, Klettergerüst, Spielgeräte

–       Ausbau S 32 – Straßenbeleuchtung/ Fuß- und Radweg. 

Die Stadt Waldheim verpflichtete sich zusätzlich, Zuwendungen aus dem der Stadt Waldheim zuzurechnenden Fördermittelanteil für folgende dringend notwendige Maßnahmen einzusetzen: 

–       Rad-/Wanderweg Meinsberg – Kaiserburg 

–       Instandsetzung Spielplatz Knobelsdorf

–       Außengelände Kindertagesstätte „Wirbelwind“ Knobelsdorf. 

Die Umsetzung der Mittel erfolgt nach dem Grundsatz der „Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit“. 

Durch die freiwillige Eingliederung von Ortsteilen der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf in die Stadt Waldheim ist es gelungen, eine leitbildgerechte Gebiets- und Verwaltungsstruktur zu schaffen, d.h. eine nachhaltig leistungsfähige und effiziente Aufgabenerfüllung durch die gewachsene Stadt Waldheim zu gewährleisten


Quelle: Landesdirektion Sachsen


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Große Kreisstadt Döbeln erhält zur Förderung des freiwilligen Zusammenschlusses von Ortsteilen der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf in die Große Kreisstadt Döbeln 103.300 EUR




Große Kreisstadt Döbeln erhält zur Förderung des freiwilligen Zusammenschlusses von Ortsteilen der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf in die Große Kreisstadt Döbeln 103.300 EUR 


Zuwendung wird in Infrastrukturmaßnahmen in den einzugliedernden Ortsteilen der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf investiert  

Zur Förderung des freiwilligen Zusammenschlusses von Ortsteilen der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf in die Große Kreisstadt Döbeln hat die Landesdirektion Sachsen der Großen Kreisstadt Döbeln auf der Grundlage des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes eine Bedarfszuweisung in Höhe von 103.300 EUR bewilligt.

Entsprechend der am 14. November 2012 unterzeichneten Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf und der Großen Kreisstadt Döbeln soll die Bedarfszuwendung für folgende Investitionsvorhaben eingesetzt werden: 

–       Feuerwehr (Umstellung der Funktechnik)

–       Neubau/Umbau Feuerwehrgerätehaus Limmritz einschließlich Erwerb beweglicher Einrichtungsgegenstände

–       Sanierung Spielplätze

–       Straße Stockhausen – Masten

–       Verbindungsstraße Limmritz -Stockhausen 

Die Verwendungsmöglichkeit der nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz bewilligten Bedarfszuweisung erstreckt sich auf das gesamte ab dem 1. Januar 2013 gegebene Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Döbeln und ist 

nicht auf einen Ortsteil beschränkt. Entsprechend der Vereinbarung zwischen der Großen Kreisstadt Döbeln und der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf sollen die Mittel jedoch zu 100 % in Infrastrukturmaßnahmen in den einzugliedernden Ortsteilen der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf investiert werden.


Quelle: Landesdirektion Sachsen


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Schutz vor Jahrhunderthochwasser in Freiberg Landesdirektion fördert die Maßnahme mit 1,086 Mio EUR





Schutz vor Jahrhunderthochwasser in Freiberg


Landesdirektion fördert die Maßnahme mit 1,086 Mio EUR

Um einen verbesserten Hochwasserschutz am Münzbach zu erreichen, wird die Stadt Freiberg innerhalb von zwei Jahren Bauarbeiten im Abschnitt zwischen der Brücke Agricolastraße bis zur Brücke an der Bushaltestelle Münzbachtal durchführen. Der vorhandene Gewässerquerschnitt soll aufgeweitet und Sohlabstürze und Wehrschwellen beseitigt werden.
Außerdem werden Böschungen errichtet. Dabei kommen ingenieurbiologische Bauweisen zum Einsatz.
Nach Abschluss der Maßnahme spätestens im Sommer 2014 wird ein Schutz vor einem 100-jährigen Hochwasser erreicht.
Den entsprechenden Förderbescheid hat die Landesdirektion Sachsen erlassen. Die vom Freistaat Sachsen bewilligten Mittel kommen aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE).
Die Stadt Freiberg übernimmt einen Finanzierungsanteil von rund 362.000 EUR.


Quelle: Landesdirektion Chemnitz

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